Personen, die an elektrischen Anlagen arbeiten, sind grundsätzlich der Gefahr eines Störlichtbogens ausgesetzt. Die Hände haben meist den geringsten Abstand zur Gefahrenquelle und müssen daher verlässlich geschützt werden.
Bisher wurden Handschuhe bei 300 mm Arbeitsabstand getestet und damit wie weitere Schutzkleidung behandelt. Die Hände waren nicht im Fokus, obwohl sie sich noch näher an der Gefahrenstelle befinden. Jetzt wird ihnen ein erhöhter Schutzbedarf zugewiesen: Der neue Prüfgrundsatz GS-ET 42-2 gibt vor, dass der Prüfabstand nun – der realen Arbeitssituation entsprechend – auf 150 mm verkürzt wird. Das erhöht die Anforderungen an spezielle Schutzhandschuhe, die in der Anwendung den nötigen Schutz vor den thermischen Auswirkungen eines Störlichtbogens bieten.