1. Wann ist ein Ringerder, wann ein Fundamenterder nach DIN 18014 erforderlich?
Fundamenterder:
Bei allen Neubauten, da nach DIN 18015 und durch den Stromversorger nach aktueller TAB bzw. zukünftiger VDE-AR-N 4100 ein Fundamenterder gefordert ist.
Ringerder:
Wenn der im Fundament errichtete Erder (Fundamenterder) nicht ausreichend „erdfühlig“ verlegt ist. Dies ist in der Regel bei Bauwerksabdichtungen, also bei Fundamenten mit erhöhtem Erdübergangswiderstand wie z.B. Weiße Wanne, Perimeterdämmung, Glassschaumschotter usw. der Fall.
2. Warum müssen die Verbindungsstellen am Ringerder bei V4A Material mit Isolierbinde umwickelt werden?
Verbindungsstellen im Erdreich sind generell Schwachstellen - auch für Korrosion und bei Verwendung hochwertiger Materialien wie V4A. Deshalb sind diese normativ (DIN 18014) mit Isolierbinde zu umwickeln.
3. Welche Maschenweiten gelten für den Ring- und Fundamenterder?
Beim Fundamenterder bzw. Ringerder gilt eine maximale Maschenweite von 20 m x 20 m.
In Verbindung mit einem Blitzschutzsystem allerdings muss die Maschenweite für den Ringerder 10 m x 10 m betragen. Um sich die Möglichkeit zur Nachrüstung eines Blitzschutzsystems offen zu halten macht es daher Sinn, die Maschenweite für den Ringerder in jedem Fall in 10 m x 10 m auszuführen.
4. Ist bei einem Blitzschutzsystem immer ein Ringerder erforderlich?
Nein. Bei einem Blitzschutzsystem kann nach DIN 18014 die erforderliche Erdungsanlage als Ringerder oder als Fundamenterder ausgeführt werden. Das Blitzschutzsystem muss dann nach der Blitzschutznorm DIN EN 62305 Teil 3 errichtet werden.
5. Wie sind die Abstände von Ringerder und Fundamenterder zum Gebäuderand?
Der erforderliche Abstand vom Ringerder zum Gebäude sollte mindestens 1 Meter und die Eingrabtiefe
0,8 m betragen. Der Fundamenterder ist als geschlossener Ring in der Bodenplatte im äußeren Randbereich (mindestens 5 cm Betonumhüllung) des Fundaments zu errichten.
6. Wie sind Gebäude mit Einzelfundamenten zu behandeln?
Einzelfundamente brauchen einen eingebrachten Erder mit mindestens 2,5 m Länge. Die Einzelfundamente müssen mit korrosionsfestem Erderwerkstoff V4A miteinander verbunden werden - vorzugsweise erdfühlig. Wird in den Einzelfundamenten wasserundurchlässiger Beton verwendet, muss ein Ringerder errichtet werden.
7. Müssen immer Tiefenerder mit montiert werden?
Nein, Tiefenerder sind für die Standard Ausführung des Fundament- oder Ringerders nicht notwendig. Tiefenerder sollten als Ersatzmaßnahme verwendet werden, wenn sich keine normative Erdungsanlage nach DIN 18014 errichten lässt.
Hier können dann als Zusatzmaßnahme zum Ringerder um das Gebäude, Tiefenerder mit einer Mindestlänge von 3 m eingesetzt werden. Diese werden vorzugsweise an den Gebäudeecken eingesetzt. Der Abstand zwischen den Tiefenerdern darf 20 m ohne Blitzschutzsystem und 10 m mit Blitzschutzsystem nicht überschreiten. Die Tiefenerder sind mit dem Ringerder zu verbinden.
8. Warum wird ein Funktionspotentialausgleichsleiter und ein Ringerder benötigt?
Ein Funktionspotentialausgleichsleiter im Betonfundament ist nach DIN 18014 zusätzlich zum Ringerder erforderlich, da hier der interne Potentialausgleich der Gebäudestruktur (Bewehrung, metallene Konstruktionen usw.) hergestellt wird. Der Funktionspotenzialausgleichleiter ist alle 2 m mit der Bewehrung sowie alle 20 m (bei Forderung nach Blitzschutz alle 10 m) mit dem Ringerder zu verbinden.
9. Der Kunde hat ein Mischform z.B. Weiße Wanne + Einzelfundament + Bodenplatte (Beispiel Lagerhalle: ein Teil ist Betonplatte, der andere Teil wird gepflastert.)
Wie sieht hier eine normgerechte Ausführung aus?