Hier unsere Sicht zu den am häufigsten gestellten Fragen zum Thema neue DIN VDE 0100-443/-534/-712:
FAQs zu DIN VDE 0100-443/-534/-712
Frage 1: Was ist nach DIN VDE 0100-443 nun Pflicht?
Die DIN VDE 0100-443 spricht nun von verpflichtenden Überspannungsableitern auf der Spannungsversorgungsseite wenn Betriebsmittel der Überspannungkategorie I und II eingesetzt werden. In nahezu allen Wohngebäuden werden Geräte mit dieser normalen bzw. geringen Bemessungsstoßspannung eingesetzt (z. B. Haushaltsgeräte, Computer, Werkzeuge ...).
Informationstechnische Leitungen
Die DIN VDE 0100-443 spricht keine Verpflichtung für den Einsatz von Überspannungsableitern für informationstechnische Schnittstellen aus, sondern nur eine Empfehlung. Aus unserer Sicht ergibt sich für uns jedoch die Pflicht, alle eingeführten Versorgungsleitungen von Energie- bzw. informationstechnischen Anbietern die transiente Überspannungen in das zu schützende Gebäude einführen können, zu schützen. Denn aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung und Auswertung von Schadensfällen ist der Schutz von eingeführten informationstechnischer Leitungen zur Umsetzung eines ganzheitlichen Schutzkonzeptes system- und funktionsrelevant.
Die DIN VDE 0100-443 betrachtet grundsätzlich nur Leitungen, welche atmosphärische Einflüsse oder Auswirkungen von Schalthandlungen über das vorgelagerte Versorgungsnetz übertragen. Leitungen von am Gebäude angebrachten Heizungsfühlern, Satellitenschüsseln und deren Antennenleitung oder am Gebäude angebrachte Leuchten werden in DIN 0100-443 somit nicht berücksichtigt.
Frage 2: Muss ich für jedes Endgerät bzw. jede Unterverteilung, welche weiter als 10 m vom letzten Überspannungsableiter entfernt ist zusätzliche Überspannungsableiter einsetzen?
Hier handelt es sich normativ um eine Empfehlung. Empfehlungen beziehen sich aus unserer Sicht auf alle empfindlichen Endgeräte oder Unterverteilungen, die weiter als 10m von letzten Überspannungsableiter entfernt sind. Die zu schützenden Endgeräte bzw. Unterverteilungen sollte der jeweilige Elektroinstallateur mit dem Bauherren entsprechend individuell festlegen bzw. abstimmen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Elektronistallateur mit dem Endkunden einen für beide Seiten verträglichen „Technisch wirtschaftlichen Konsens“ zur Umsetzung des Schutzkonzeptes schafft.
Zusätzlich empfiehlt die Norm zusätzliche Überspannungsableiter in folgenden Fällen:
- Wenn innerhalb des Gebäudes / der Anlage hohe Schaltüberspannungen erzeugt werden (z. B. Betriebsmittel mit hohen Lastströmen wie Wechselrichter oder Batteriespeicher)
- Wenn Leitungen das zu schützende Gebäude verlassen (z. B. Nachbargebäude, Außenleuchte, Heizungsfühler oder Antenne)
Frage 3: Welchen Ableiter soll ich einsetzen?
Zum Schutz bei direkten und indirekten Blitzeinwirkungen und bei Schaltüberspannungen, die über die Versorgungsleitung in die Anlage eingebracht werden, müssen mindestens SPDs Typ 2 am oder in der Nähe des Einspeisepunktes, jedoch nicht im ungezählten Bereich, installiert werden.
Um auch die Zähleranlage (besonders wichtig bei elektronischen Haushaltszählern eHZ und regenerativen Erzeugern) und die Spannungsversorgung des Smart- Meter-Gateways zu schützen, empfehlen wir den Einsatz des Anwendungsoptimierten DEHNshield ZP Basic bei Verwendung eines 40mm Sammelschienensystems um laut DIN VDE 0100-534 so nah wie möglich am Gebäudeeintritt zu schützen.
Frage 4: Müssen die ins Gebäude eingeführten Telekommunikationsschnittstellen mit geschützt werden?
Die DIN VDE 0100-443 spricht keine Verpflichtung für den Einsatz von Überspannungsableitern für informationstechnische Schnittstellen aus, sondern nur eine Empfehlung. Aus unserer Sicht ergibt sich für uns jedoch die Pflicht, alle eingeführten Versorgungsleitungen von Energie- bzw. informationstechnischen Anbietern die transiente Überspannungen in das zu schützende Gebäude einführen können zu schützen. Denn aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung und Auswertung von Schadensfällen ist der Schutz von eingeführten informationstechnischer Leitungen zur Umsetzung eines ganzheitlichen Schutzkonzeptes system- und funktionsrelevant.
Frage 5: Darf das DEHNshield ZP Basic im Vorzählerbereich eingesetzt werden?
Ja, denn das DEHNshield ZP Basic erfüllt alle Anforderungen nach der im Moment noch gültigen VDN-Richtlinie „Überspannungsschutzeinrichtungen Typ 1“.
Die aktuell gültige VDN – Richtlinie „Überspannungsschutzeinrichtungen Typ 1“ wird durch die neue DIN VDE-AR-N 4100 ersetzt. In der neuen DIN VDE-AR-N 4100 wird nun auch die DIN VDE 0100-443 zur Auswahl von Überspannungsschutzgräten herangezogen.
Frage 6: Wann muss ich nachrüsten (Bestandsschutz)?
Grundsätzlich gilt dass Modernisierungen, Erweiterungen oder Änderungen einer elektrischen Anlage nach den gültigen allgemeinen anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden müssen. Die Einhaltung dieser allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn die erneuerten oder erweiterten Teile der elektrischen Anlage entsprechend der zum Errichtungszeitpunkt gültigen VDE-Normen errichtet und dokumentiert worden sind. Es sind die nach DIN VDE 0100-443:2016-10 und DIN VDE 0100-534:2016-10 notwendigen Überspannungs-Schutzeinrichtungen zu errichten. Der Anlagenrichter sollte jedoch grundsätzlich den Auftraggeber darauf hinweisen, dass auch in den nicht erneuerten/erweiterten Anlagenteilen Überspannungs-Schutzeinrichtungen notwendig werden könnten. Im Zweifelfall gilt Anpassung vor Bestandsschutz.
Beispiel 1: Neuer Zählerplatz (Hauptverteilung) jedoch keine Erneuerung / Erweiterung der Elektroanlagen in den Wohnungen: Es ist Überspannungsschutz am Zählerplatz / Hauptverteilung zu installieren – Informationspflicht siehe oben.
Lösung: Einsatz DEHNshield ZP Basic in der Hauptverteilung und Schutz der Informationstechnischen Schnittstelle. Zusätzlich sollten weitere empfindliche Geräte, welche sich weiter als 10m vom letzten Überspannungsableiter enfternt befinden, in Absprache mit dem Kunden geschützt werden.
Beispiel 2: Der Zählerplatz (Hauptverteilung) bleibt unverändert, jedoch Erneuerung / Erweiterung der Elektroanlage in der Wohnung: Es ist in diesem Wohnungsverteiler Überspannungsschutz zu installieren – Informationspflicht siehe oben.
Lösung: Einsatz DEHNguard M TNS oder TT in der Unterverteilung und Schutz der Informationstechnischen Schnittstelle. Zusätzlich sollten weitere empfindliche Geräte, welche sich weiter als 10 m vom letzten Überspannungsableiter entfernt befinden, in Absprache mit dem Kunden geschützt werden.
Frage 7: Was gilt für eine neu errichtete oder nachträglich errichtete PV-Anlage?
Wird eine PV-Anlage nachträglich an eine bestehende elektrische Anlage angeschlossen gilt für die Errichtung dieser die DIN VDE 0100-712. Der elektrische Anschluss erfolgt über einen neuen Stromkreis, welcher nach den aktuell gültigen Normen zu errichten ist. Damit ergibt sich die Notwendigkeit des Überspannungsschutzes auf der AC-Seite nach DIN VDE 0100-443:2016-10. Nach DIN VDE 0185-305-3 Beiblatt 5 ist dann zusätzlich, besonders zum Schutz des Wechselrichters, der Einbau von Überspannungsschutz auf der DC-Seite gefordert. Zusätzlich wird bereits in DIN VDE 0100-443:2016-10 Überspannungsschutz für die Informations- und Kommunikationstechnik empfohlen.
Frage 8: Muss am DEHNshield ZP Basic der PE Anschluss an die PAS-Schiene gelegt werden, da die untere PE-Schiene im Zählerfeld doch bereits mit der PAS-Schiene verbunden ist?
Frage 9: Ist für die Funktion des Überspannungsschutzes nach DIN VDE 0100-443 eine Erdungsanlage (Fundamenterder oder Tiefenerder) notwendig ?
Wird Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443 ohne Blitzschutzsystem nach DIN EN 62305-3 in einem Gebäude ohne eine bestehende Erdungsanlage (Altbauten, Bestandsgebäude) installiert, dann muss nicht zwingend nachträglich eine Erdungsanlage errichtet werden. Der Überspannungsschutz dient in diesem Fall ausschließlich zum Schutz bei Überspannungen, die über das Stromversorgungsnetz in die betreffende Anlage übertragen werden. Dieser Überspannungsschutz stellt den notwendigen Potentialausgleich zur Einhaltung der Isolationskoordination in der Kundenanlage sicher. Eine elektrische Anlage ohne Erdungsanlage (egal ob Altbau oder Bestandsgebäude) ist - unabhängig davon ob Überspannungsschutz installiert ist oder nicht - nur bei Gebäuden zulässig, die mit einem Niederspannungssystem welches als TN-C - oder TN-C-S – System ausgestattet sind.
Als Mindestmaßnahme im Nachrüstfall sollte nach DIN VDE 0855-1:2011-06 ein Tiefenerder mit einer Länge von mindestens 2,5 m eingesetzt werden. Dieser ist dann über eine Haupterdungsschiene mit den Blitzstrom-Ableiter zu verbinden.
Unter folgenden Link haben wir die Details für die Nachrüstung als Mindestanforderung genauer beschrieben:
Praxislösung - Wegfall des Wasserrohrnetzes als Erder
Eine Verpflichtung zur Errichtung von Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443:2016-10 und DIN VDE 0100-534:2016-10 besteht nur dann, wenn Änderungen oder Erweiterungen der vorhandenen elektrischen Anlagen vorgenommen werden, die den Bestandsschutz (siehe Frage 6) aufheben.