Störlichtbogengefahr bewerten und Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip festlegen
Die konkrete Aufgabenstellung „Störlichtbogen-Gefährdungsbeurteilung“ ist in vielen Unternehmen nicht ordentlich geklärt. Jeder Unternehmer muss nach §5 ArbSchG eine Beurteilung hinsichtlich der elektrischen Gefährdung für seine Beschäftigten durchführen, um ausreichend Maßnahmen des Arbeitsschutzes ableiten zu können. Wie ist das Thema Störlichtbogen-Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen geregelt?