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Nachrüsten von Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Gebäuden

Wird eine PV-Anlage auf einem Bestandsgebäude errichtet, wird diese an eine bereits bestehende elektrische Anlage angeschlossen, erfolgt dies über einen neuen Stromkreis, ist dieser nach den aktuell gültigen Normen zu errichten. Grundsätzlich gilt für die Errichtung von PV-Anlagen die OVE E 8101-712. Diese verweist zum einen für die AC-Seite auf die OVE E 8101-443 und -534 und für die DC-Seite also die Gleichspannungsseite auf die OVE R 6-2-Reihe. 

Nach OVE E 8101-443 und -534 ergibt sich die Notwendigkeit des Überspannungsschutzes (mind. Typ 2 und je nach Ausführung einer möglichen äußeren Blitzschutzanlage auch T1/2 Ableiter) auf der AC-Seite.  


Ergibt sich die Notwendigkeit für Überspannungsschutzmaßnahmen auf der AC-Seite und soll insbesondere ein Schutz des Wechselrichters sichergestellt werden, so werden auch auf der DC-Seite Überspannungsschutzmaßnahmen nach OVE R 6-2-Reihe erforderlich. Sind im betreffenden PV-Stromversorgungssystem Signal- und Kommunikationskreise vorhanden, sollen diese ebenfalls mit Überspannungsschutzeinrichtungen versehen werden.


Der Anschluss einer nachträglich installierten PV-Anlage erfordert in der Regel aber auch eine Anpassung des Zählerverteilers nach aktuell gültiger TAEV.
 

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