Die konkrete Aufgabenstellung „Störlichtbogen-Gefährdungsbeurteilung“ ist in vielen Unternehmen nicht ordentlich geklärt. Jeder Unternehmer muss nach §5 ArbSchG eine Beurteilung hinsichtlich der elektrischen Gefährdung für seine Beschäftigten durchführen, um ausreichend Maßnahmen des Arbeitsschutzes ableiten zu können. Wie ist das Thema Störlichtbogen-Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen geregelt?
Störlichtbogengefahr bewerten und Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip festlegen
Arbeitsschutzrechtliche Anforderungen erfüllen
Anlagenverantwortliche und SiFa sorgen für ein transparentes Störlichtbogen-Schutzkonzept
Schaffen Sie für alle beteiligten Personen, die an elektrischen Arbeitsplätzen arbeiten, Transparenz über Ihr Störlichtbogen-Schutzkonzept. Dazu gehören nach dem TOP-Prinzip technische vor organisatorischen vor persönlichen Störlichtbogen-Schutzmaßnahmen.
Ihr elektrisches Netz digital abgebildet
Pflicht für die Bewertung der Störlichtbogen-Gefahr ist das Wissen um die elektrischen Energien, die in Ihren Anlagen umgesetzt werden. Sie erhalten durch DEHNarX neben der Störlichtbogenenergieberechnung auch eine digitale Abbildung Ihres elektrischen Netzes.
Anlagenkennzeichnung für noch mehr Mitarbeiter-Sicherheit
Kundenspezifische Etiketten erhöhen die Sicherheit. Sie beschreiben an jedem Zugangspunkt ihrer elektrischen Anlage, wie die Gefährdung durch Störlichtbogen durch Schutzmaßnahmen reduziert wird.