F: Wie oft und unter welchen Kriterien müssen Ex-Trennfunkenstrecken geprüft werden?
A: Erfolgt der Einsatz der Ex-Trennfunkenstrecken im Rahmen der ausgewiesenen technischen Daten, sind sie wartungsfrei. Eine Überprüfung erfolgt üblicherweise innerhalb der für die jeweilige Anlage vom Betreiber angesetzten Prüfintervalle. Alle Informationen zu Prüfintervallen und Prüfkriterien finden Sie im DEHN-
Formblatt "Prüfung von Ex-Trennfunkenstrecken".
F: Nach welchen Kriterien wird ein Blitzschutzsystem in explosionsgefährdeten Bereichen geprüft?
A: Die Norm ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) legt fest, wie ein Blitzschutzsystem in explosionsgefährdeten
Bereichen zu prüfen ist. Einen Norm-konformen Prüfablauf finden Sie im DEHN-Formblatt "Prüfung des
Blitzschutzsystems im explosionsgefährdeten Bereich".
F: Welche Erdungsanlagen sind für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen zu errichten?
A: Für Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen sind Erdungsanlagen Typ B gem. ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 zugelassen. Dies sind in der Regel Ring- oder Fundamenterder. Des Weiteren sind auch Anforderungen gemäß OVE E 8014 umzusetzen.
F: Wie gefährlich ist ein direkter Blitz-Einschlag in Ex-Zone 1?
Wenn ein Blitz in eine explosionsfähige Atmosphäre einschlägt, wird diese stets entzündet. Von der Blitzeinschlagstelle weg fließen zudem starke Ströme, die entlang der Entladungsstrecke Funken hervorrufen können. In ÖNORM EN 1127-1 wird unter anderem Blitzschlag als Zündquelle in explosionsfähiger Atmosphäre definiert.
In einer Gefährdungsbeurteilung nach VEXAT und z.B. nach Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, Arbeitnehmerschutz-, Arbeitsstätten-, Chemikalienverordnung, Gewerbeordnung muss festgelegt werden, ob die Zündquelle Blitzschlag in dem bewerteten Bereich wirksam werden kann. Kann dies nicht ausgeschlossen werden, sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Eine mögliche Maßnahme ist das Errichten eines geeigneten Blitzschutzsystems, das direkte Einschläge in die entsprechende Zone wirksam verhindert.
F: Welche Anforderungen müssen Schraubverbindungen zum Potentialausgleich in Ex-Zone 1 und 2 erfüllen?
A: Schraubverbindungen in Ex-Zone 1 und 2 müssen die Mindestanforderungen der ÖVE/ÖNORM EN 60079-14 erfüllen. Diese sind: gesichert gegen Selbstlockern und korrosionsbeständig.
Für Ex-Zone 1 gilt zusätzlich: Potentialausgleich sowie Anschlüsse und Verbindungen mit Anlagenteilen aus Metall sind so auszubilden, dass beim Blitzstromdurchgang keine Funken bzw. unzulässig hohe Erwärmungen entstehen.
F: Darf jede beliebige PA-Schiene im Ex-Bereich installiert werden?
A: Nein, die PA-Schiene muss neben den herkömmlichen in der Produktnorm (DIN VDE 0618-1) festgelegten Prüfparameter auch noch die Mindestanforderungen der ÖVE/ÖNORM EN 60079-14 erfüllen. Diese sind: Sicherung gegen Selbstlockern und Korrosionsbeständigkeit. Damit ist ein dauerhaft wirksamer Potentialausgleich gewährleistet .