Arbeiten an elektrischen Anlagen orientieren sich immer an den 5 Sicherheitsregeln.
Regel 4 - Erden und Kurzschließen: Mit der Erdungs- und Kurzschließgarnitur (EuK-Vorrichtung) stellen Sie den spannungsfreien Zustand der Anlage für die Dauer der Arbeiten sicher. Eine regelmäßige Überprüfung der EuK-Vorrichtung ist empfohlen und dringend angeraten.
Das sagt die Berufsgenossenschaft BG ETEM: Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen nach ÖVE/ÖNORM EN 61230 (VDE 0683-100): 2009-07 sind Sicherheitseinrichtungen und unterliegen den Anforderungen der regelmäßig wiederkehrenden Prüfung.
Ungeprüfte, mangelhafte Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen sind aus berufsgenossenschaftlicher Erfahrung ein hohes Sicherheitsrisiko. Für die Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen sind nach BG A3, §5 und nach ÖVE/ÖNORM VDE 0105-100 (VDE 0105-100): 2009-10 Prüfungen erforderlich.
Quelle: etem - Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung, Ausgabe 4-2014
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